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Der Sachkundenachweis gemäss Landeshundegesetz

Gesetzliche Grundlage

Seit dem Jahr 2003 - also bereits seit 14 Jahren - gilt in Nordrhein-Westfalen das Landeshundegesetz. Dieses Gesetz gilt für alle Hunde. Zwar gibt es einige Vorschriften, welche nur bei der Haltung bestimmter Hunderassen oder -gruppen gelten, aber an dieser Stelle ist es mir besonders wichtig darauf hinzuweisen, dass der §2 die Leinenpflicht für alle Hunde definiert.

Einteilung in Hundegruppen

Das Landeshundegesetz teilt Hunde gesetzlich gesehen in drei grosse Gruppen ein.

  • Gefährliche Hunde
  • Hunde bestimmter Rassen
  • Grosse Hunde

An dieser Stelle ist mir noch einmal wichtig zu betonen, dass neben den allgemein bekannten Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier der §3 des Landeshundegesetzes in Absatz 3 eine Einzelfallregelung vorsieht.

Zeigt ein Hund egal welcher Rasse das in §3 definierte Fehlverhalten, gilt dieser Hund vor dem Gesetz als "gefährlicher Hund" mit den entsprechend im Gesetz angegebenen Haltungsvorschriften.

Pflichten für "grosse Hunde" - Anhang 3 Landeshundegesetz NRW

Der §11 LHundG stuft Hunde, welche höher als 40cm Widerristhöhe oder schwerer als 20kg Körpergewicht sind, als "grosse Hunde" ein. Für diese Hunde gelten als Vorschriten:

  1. Der Hund muss fälschungssicher durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.
  2. Für den Hund muss eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Hierbei ist zu beachten, dass die im §5(5) LHundG geforderten Deckungssummen für "gefährliche Hunde" ebenfalls eingehalten werden müssen.
  3. Der Halter des Hundes muss die "erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit" besitzen.

Der Sachkundenachweis

Abweichend vom Sachkundenachweis für "gefährliche Hunde" oder für "Hunde bestimmter Rassen" kann der Sachkundenachweis für grosse Hunde auch bei uns in der Tierarztpraxis erbracht werden. Hierzu dient eine Auswahl an Fragen aus dem offiziellen Fragenkatalog. Diese werden im Rahmen eines Multiple-Choice-Tests durch den Halter beantwortet. Anschliessend erfolgt noch ein Einzelgespräch in der Praxis und anschliessend die Bewertung, ob die Sachkunde als erbracht gilt oder nicht.

Beste Voraussetzung hierfür ist natürlich ein fehlerfreies Ergebnis im Multiple-Choice Test. Daher empfehlen wir dringend, sich auf den Test vorzubereiten. Bitte beachten Sie, dass sich die Fragebögen für "grosse Hunde" und für "gefährliche Hunde" im vielen Dingen deutlich unterscheiden. Lernen Sie also unbedingt die Fragen für "grosse Hunde", wenn Sie beabsichtigen, den Sachkundenachweis bei uns zu erbringen.

Zur Vorbereitung finden Sie hier den Fragenkatalog und die entsprechende Lösungsschablone.

Fragebögen zum Sachkundenachweis

Lösungsschablone

Questionnaire in English

Answers to questionnaire